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   OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22   

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OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22 (https://dejure.org/2022,15467)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2022 - 5 RVs 47/22 (https://dejure.org/2022,15467)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2022 - 5 RVs 47/22 (https://dejure.org/2022,15467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 316
    Relative Fahruntüchtigkeit, Indizien, Beweisanzeichen, Verhaltensweisen, Alkoholbedingtheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316
    Relative Fahruntüchtigkeit; Indizien; Beweisanzeichen; Verhaltensweisen; Alkoholbedingtheit

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Anhaltspunkte bei Verhaltensweisen im Rahmen des § 316 StGB ; Mitverursachung durch Alkohol bei Fahrweise ausreichend; Zustand des alkoholisierten Fahrers bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
    Außer der Höhe der Blutalkoholkonzentration müssen hierfür weitere Indizien festgestellt werden, die in ihrer Gesamtheit als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online; OLG Köln, Beschluss vom 09. Januar 2001 - Ss 477/00 -, juris; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 316 Rn. 32; König in: Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl. 2021, § 316 Rn. 90).

    Die Beeinträchtigungen des Leistungsvermögens können sich vielmehr auch im Verhalten vor oder nach der Tat gezeigt haben, etwa in unbesonnenem Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch in sonstigem Verhalten, das alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen lässt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online; OLG Köln a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.).

    Zwar hat der Angeklagte eine Blutalkoholkonzentration aufgewiesen, die nur knapp unter der Grenze zur Begründung der absoluten Fahruntüchtigkeit gelegen hat, dennoch ist die Feststellung jedenfalls eines zusätzlichen Beweiszeichens zur Begründung der relativen Fahruntüchtigkeit unerlässlich (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online).

  • BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89

    Im Zustand der sog. relativen Fahruntauglichkeit sind bei nachgewiesenen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
    Ein Kraftfahrer ist fahruntüchtig, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGH, Urteil vom 20.3. 1959 - 4 StR 306/58 -, beck online; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris).

    Während relative Fahruntüchtigkeit auch dann vorliegen kann, wenn weder schwierige äußere Umstände, noch neben der Beeinflussung des Angeklagten durch Alkohol oder andere berauschende Mittel weitere leistungsmindernde innere Umstände gegeben sind, ist eine - wenn auch nur geringe - Ausfallerscheinung, die durch die Aufnahme alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zumindest mitverursacht sein muss, für die richterliche Überzeugungsbildung grundsätzlich unverzichtbar (vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 3.11.1998 - 4 StR 395-98 -, beck online - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.1989 - 1 Ss 422/89 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - III-3 RVs 45/10 -, juris - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel).

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
    Die Grenze dafür beträgt für das Führen von Kfz 1, 1 Promille (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.1990 - 4 StR 297/90 -, beck online).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
    Ein Kraftfahrer ist fahruntüchtig, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGH, Urteil vom 20.3. 1959 - 4 StR 306/58 -, beck online; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10

    Anforderungen an die Feststellung der rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
    Während relative Fahruntüchtigkeit auch dann vorliegen kann, wenn weder schwierige äußere Umstände, noch neben der Beeinflussung des Angeklagten durch Alkohol oder andere berauschende Mittel weitere leistungsmindernde innere Umstände gegeben sind, ist eine - wenn auch nur geringe - Ausfallerscheinung, die durch die Aufnahme alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zumindest mitverursacht sein muss, für die richterliche Überzeugungsbildung grundsätzlich unverzichtbar (vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 3.11.1998 - 4 StR 395-98 -, beck online - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.1989 - 1 Ss 422/89 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - III-3 RVs 45/10 -, juris - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93

    160 km/h mit 0,7 o/oo - § 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
    Das Verhalten eines durchschnittlichen nüchternen Kraftfahrers ist nur mittelbar insbesondere bei der Beurteilung von Fahrfehlern von Bedeutung: Je seltener ein bestimmter Fahrfehler bei nüchternen Fahrern vorkommt und je häufiger er erfahrungsgemäß von alkoholisierten Fahrern begangen wird, desto eher wird der Schluss gerechtfertigt sein, der Fehler wäre auch dem Angeklagten in nüchternem Zustand nicht unterlaufen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 12.04.1994 - 4 StR 688/93 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 25. Juli 1977 - 1 Ss 357/77 -, juris; OLG Köln a.a.O.; König a.a.O. Rn. 101).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
    Außer der Höhe der Blutalkoholkonzentration müssen hierfür weitere Indizien festgestellt werden, die in ihrer Gesamtheit als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online; OLG Köln, Beschluss vom 09. Januar 2001 - Ss 477/00 -, juris; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 316 Rn. 32; König in: Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl. 2021, § 316 Rn. 90).
  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
    Die Entscheidung darüber, ob bestimmte Beweisanzeichen den Schluss auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zulassen, ist eine Frage der Beweiswürdigung, die durch das Revisionsgericht nur im Hinblick auf Rechtsfehler zu überprüfen ist, also insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (OLG Köln, Beschluss vom 20.12.1994 - Ss 559/94 - beck online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2018 - 2 RVs 107/18 - beck online).
  • BGH, 28.04.1961 - 4 StR 55/61

    Sachkunde eines Richters - Rückrechnung des Blutalkoholgehalts - Tatzeit

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
    Der Entschluss, eine lange Fahrt durchzuführen, trotz erheblichen Alkoholkonsums und unter Gefährdung von Beifahrern - insbesondere wie hier von Kindern -, mag zwar eher auf eine alkoholbedingte Enthemmung und Selbstüberschätzung hindeuten (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.1962 - 4 StR 55/61 -, juris -zu einer Fahrt trotz geringer Fahrübung und mit zahlreichen Gästen überladenem Pkw; vgl. aber auch ablehnend OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.1990 - 1 Ss 164/90 -, juris - zu einer Fahrt nach langem Arbeitstag trotz erheblichen Alkoholkonsums und schlechten Witterungsverhältnissen), erlaubt jedoch aus sich heraus ebenfalls nicht die sichere Feststellung, der Angeklagte hätte sich ohne den Einfluss von Alkohol anders verhalten.
  • BayObLG, 07.03.1988 - RReg. 2 St 435/87
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
    Dabei kommt es nicht darauf an, wie sich ein durchschnittlicher nüchterner Fahrer, sondern wie sich gerade der Täter in nüchternem Zustand verhalten hätte (vgl. BGH a.a.O.; BayObLG, Urteil vom 07.03.1988 - RReg 2 St 435/87 -, juris; OLG Köln, a.a.O.; König a.a.O. Rn. 99; Fischer a.a.O. Rn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2018 - 2 RVs 107/18
  • OLG Koblenz, 25.07.1977 - 1 Ss 357/77
  • OLG Koblenz, 16.11.1989 - 1 Ss 422/89
  • OLG Zweibrücken, 12.11.1990 - 1 Ss 164/90
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    a) Eine maßgebliche Rolle kommt der festgestellten Fahrweise zu (König a.a.O. Rn. 98 ff.; Hecker a.a.O. Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2022 - III-5 RVs 47/22 -, juris Rn. 9).

    Die theoretisch stets denkbare Möglichkeit, dass einem anderen Kraftfahrer ein Fahrversagen auch dann unterlaufen wäre, wenn er keinen oder nur unerhebliche Mengen Alkohol genossen hätte, schließt die Alkoholbedingtheit des Fehlers indes nicht aus (BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 409/75 -, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2022 - III-5 RVs 47/22 -, juris Rn. 9; König a.a.O. Rn. 99, 102 ff.).

    Die Feststellung von Fahruntüchtigkeit setzt nicht stets das Vorliegen eines Fahrfehlers voraus; die Beeinträchtigung des psycho-physischen Leistungsvermögens kann sich vielmehr auch im Verhalten vor oder nach der Tat, insbesondere bei der Kontrolle, dokumentiert haben (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 -, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 -, BGHSt 31, 42 ff., juris; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2022 - III-5 RVs 47/22 -, juris Rn. 9).

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